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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

​Naturzeit mit Lotte Elderhorst
Sallenbachstrasse 12, 8055 Zürich, Schweiz

lotte(@)naturzeit-plus.ch, +41 (0)78 892 06 09

 

https://www.naturzeit-plus.ch/

Handelsregister: CHE-321.846.263

Partnerunternehmen: https://www.elderhorst.ch/

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​1 Tätigkeitsfeld


Die Firma Naturzeit mit Lotte Elderhorst ist in der Durchführung von Shinrin-Yoku Kursen und Retreats tätig. Des weiteren ist die Firma Naturzeit mit Lotte Elderhorst im Bereich Outdoor Coaching und Outdoor Guiding tätig.


2 Geltungsbereich


Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Naturzeit mit Lotte Elderhorst (nachfolgend Anbieterin) und Teilnehmer/innen (nachfolgend Privatkunde) oder geschäftlichen Auftraggebern (nachfolgend Geschäftskunde). Ist nachfolgende die Rede von Kunden und Teilnehmern, dann sind damit sowohl Privatkunden als auch Geschäftskunden gemeint. Diese AGB sind Bestandteil jeder Offerte der Anbieterin. Mit der Annahme einer Offerte akzeptieren Privatkunden und Geschäftskunden diese AGB. Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version der AGB. Allfällige Änderungen der AGB im Einzelfall bedürfen der Schriftform.
 

3 Vertragsabschluss


3.1 Privatkunden
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist jederzeit möglich.


Die Anmeldung ist für den Anmelder verbindlich.


Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch den Privatkunden direkt bei der Anbieterin oder, in Absprache mit der Anbieterin, bei einem mandatierten Drittanbieter.


Nach Eingang der Anmeldung versendet die Anbieterin oder der mandatierte Drittanbieter eine Anmeldebestätigung. Mit dem Versand der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und es wird für Privatkunden ein Platz verbindlich reserviert.
Veranstaltungen haben in der Regel eine Mindestteilnehmerzahl und eine maximale Teilnehmerzahl welche auf der Website der Anbieterin kommuniziert werden. Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Mindestteilnehmerzahl am Stichtag erreicht wird.


Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, jedoch unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung. Bei ungenügenden Anmeldungen wird der der Kurs in der Regel auf einen späteren Zeitpunkt verschoben oder abgesagt. Die Benachrichtigung über eine Verschiebung des Kurses erfolgt spätestens nach Anmeldeschluss gemäss Ausschreibung. Findet der Kurs nicht statt, wird nach Wahl des Kunden eine Umbuchung vorgenommen, oder das bereits bezahlte Kursgeld vollumfänglich zurückerstattet.


3.2 Geschäftskunden
Die Anbieterin erstellt für Geschäftskunden individuell ausgearbeitete Offerten, basierend auf der konkreten Anfrage des potentiellen Geschäftskunden und basierend auf den aktuell geltenden Honorar-Ansätzen der Anbieterin (auf Anfrage werden diese gerne vorgängig mitgeteilt). Vorgelegte Offerten behalten Ihre Gültigkeit, wenn nicht ausdrücklich auf der Offerte anders vermerkt, für 20 Kalendertage. Sämtliche in der Offerte aufgeführten Leistungen sind bindend und integraler Bestandteil des Angebots. Die Auftragserteilung durch den Geschäftskunden erfolgt durch die Unterzeichnung der vorgelegten Offerte durch den Geschäftskunden.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt das Teilnehmermanagement durch den Geschäftspartner selber; anderslautende Vereinbarungen müssen im Vertrag vermerkt sein. Auch die Teilnehmerzahlen werden, immer in Absprache mit der Anbieterin, durch den Auftraggeber/Geschäftskunden festgelegt.


4 Entgelt


4.1 Privatkunden
Die von Anbieterin publizierte Teilnahmegebühr für ein Angebot, eine Veranstaltung, versteht sich inklusive der MWST und enthält die in der Ausschreibung genannten Leistungen. Nie inbegriffen in den Teilnahmegebühren sind die Reisekosten der Teilnehmer/Innen. Übernachtungs- und Verpflegungskosten und Seminarpauschalen der Teilnehmer/Innen sind immer gemäss Ausschreibung auf der Website der Anbieterin und sind, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, nicht im Kurspreis inklusive.


4.2 Geschäftskunden
Das Entgelt für Geschäftskunden bemisst sich nach der individuell ausgearbeiteten Offerte der Anbieterin.


5 Zahlungskonditionen


5.1 Privatkunden
5.1.1 Schnupperkurse und kurze Kurse
Bei Schnupperkursen und Kursangeboten welche maximal 1 Tag dauern, werden die Kursgebühren mit der schriftlichen Bestätigung durch die Anbieterin fällig und sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Teilnahmebestätigung und der Rechnung, bzw. bei kurzfristigen Einschreibungen (kurzfristig heisst höchstens 10 Tage vor Kursbeginn), sofort, bzw. mindestens 3 Tage vor dem Kursdatum auf das von der Anbieterin angegebene Konto einzuzahlen.

Eine Ausnahme bilden Veranstaltungen, für welche in der Ausschreibung Bar als Zahlungsmittel genannt wird. In diesen Fall ist die Zahlung bei Beginn der Veranstaltung fällig.


5.1.2 Allgemeines
Barzahlung ist nur bei Schnupperkursen und nach Abmachung mit der Anbieterin in Ausnahmefällen möglich.
Werden die oben genannten Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Veranstaltungsplatz durch die Anbieterin weitergegeben werden.
Generell gilt: Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.


5.2 Geschäftskunden
Aufträge von Geschäftskunden werden in der Regel nach Durchführung des Anlasses in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vom Geschäftskunden innert 10 Tagen nach Erhalt und ohne Abzüge auf das von der Anbieterin kommunizierte Konto zu begleichen.
Bei Erstkunden darf die Anbieterin nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in der Höhe von maximal 30% des vereinbarten Honorars erheben.


6 Absagen oder Änderung durch den Kunden


6.1 Privatkunden
Schriftliche Kursanmeldungen sind verbindlich. Eine Abmeldung aus einem Kurs ist nicht nur mit administrativem Aufwand verbunden, sondern der Veranstaltungsplatz wurde reserviert und kann u.U. nicht weiter besetzt werden. Stornierungen resp. Abmeldungen von einer gebuchten Veranstaltung müssen immer schriftlich (per E-Mail oder auf dem Postweg) und innerhalb der unten aufgeführten Frist erfolgen.


Bei einmaligen Schnupperkursen und Halbtageskursen:

  • Bei Rücktritt von mehr als 7 Kalendertagen vor der Veranstaltung entstehen keine Kosten.

  • Bei Rücktritt ab 7 Kalendertagen und bis 3 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn ist 50 % der Teilnahmegebühr fällig.

  • Bei Rücktritt ab 3 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig.

 

Bei Tageskursen und längeren Formaten & Retreats

  • Bei Rücktritt von mehr als 30 Kalendertagen vor der Veranstaltung: CHF 50.00 Aufwandspauschale

  • Bei Rücktritt von 30 bis 15 Kalendertagen vor der Veranstaltung: 50 % der Kurskosten.

  • Bei Rücktritt von weniger als 15 Kalendertagen: Die volle Kursgebühr ist fällig.


6.2 Geschäftskunden
Bei Stornierung der vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen durch den Geschäftskunden gelten folgende Bedingungen:

  • Bei Rücktritt von mehr als 30 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: Es wird eine Aufwandspauschale von CHF 350.00 fällig. Weiter gilt: Allenfalls bereits geleistete Aufwände – z. B. Sitzungen, Rekognoszierung vor Ort, Konzeptentwicklung etc. und die damit entstandenen Spesen werden gemäss effektivem Aufwand und den geltenden Stunden-Honoraransätzen der Anbieterin vollumfänglich in Rechnung gestellt und sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

  • Bei Rücktritt zwischen 30 und 20 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn wird 50 % des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages fällig.

  • Bei Rücktritt von weniger als 20 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn ist die volle vertraglich vereinbarte Auftragssumme fällig.


7 Absagen oder Änderung durch die Anbieterin


7.1 Allgemeines
Die Anbieterin behält sich aus organisatorischen Gründen vor, Kurse, Veranstaltungen und Retreats zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen und in Ausnahmefällen den Durchführungsort zu ändern.
Fällt eine Kursleitung kurzfristig aus, kann das Veranstaltungsprogramm zeitlich umgestellt oder eine Stellvertretung eingesetzt werden.


7.2 Absage wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Anbieterin den Kurs oder die Veranstaltung wie folgt absagen, sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben:

  • Bis 10 Kalendertage vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn (bei Veranstaltungen von mehr als 3 Tagen)

  • Bis 2 Kalendertage vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn der Tagesveranstaltungen

 

Wird in der Ausschreibung ein Anmeldeschluss genannt, so gilt dieser für die Absagefrist seitens Veranstalterin.
Im Fall einer Absage einer Veranstaltung / eines Kurses können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an ersatzweise angebotenen Terminen und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.

7.3 Absage aus anderen Gründen
Ein Kurs / eine Veranstaltung kann jederzeit infolge von spezifischen Wetterkonditionen im Wald, höherer Gewalt, Streiks, Unruhen, behördlicher Massnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, welche die Durchführung verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren.


Bei Ausfall aufgrund von Erkrankung/Unfall eines Kursleiters/Referenten behält sich die Anbieterin vor, die Veranstaltung örtlich und/oder zeitlich zu verlegen, einen anderen Kursleiter/Referenten ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen.


Im Fall einer örtlichen oder zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung eventuell schon überwiesener Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren vollumfänglich zurückerstattet.
 

7.4 Keine weitergehenden Ansprüche
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche (insbesondere Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung bestehen nicht. Die Stornierungs- und Änderungsbedingungen gelten für Privat- und Geschäftskunden gleichermassen.

 

8 Versicherung


Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Jede/r Teilnehmer/In muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben.

 

8.1. Haftungsausschluss
Die Anbieterin haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden, für mittelbare Schäden, für entgangenen Gewinn oder für Handlungen ihrer Hilfspersonen. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für private Gegenstände oder Wertsachen, welche die Teilnehmer an die Veranstaltungen mitbringen. Ein Grossteil der Veranstaltungen findet im Wald statt; die Teilnehmer müssen sich entsprechend vorbereiten, kleiden und vorsichtig verhalten. Die Anbieterin übernimmt insbesondere keine Haftung für Gefahren, die beim Aufenthalt im Wald auftreten können.

 

9 Gesundheitliche Probleme und Schwangerschaft


Gesundheitliche Probleme und Schwangerschaft sind der Anbieterin bei der Kursanmeldung oder spätestens 5 Tage vor Kurs- oder Ausbildungsbeginn zu melden. Dies gilt insbesondere für Allergien und Herz-Kreislauf Beschwerden, Gelenkprobleme, Verletzungen und für psychische Erkrankungen. In diesen Fällen tragen die Teilnehmer die Verantwortung die Teilnahme an der Veranstaltung mit einer medizinischen Fachperson vor dem Besuch der Veranstaltung abzuklären und allfällig nötige Notfallmedikamente sind vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitzubringen. Das Formular «Gesundheitsdeklaration» ist wahrheitsgetreu auszufüllen und der Anbieterin vor der Veranstaltung zuzustellen.
 

10 Datenschutz


Die Anbieterin verpflichtet sich, Personendaten von Kunden durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu schützen. Sie bearbeitet die vom Kunden übermittelten Personendaten zur Abwicklung des Vertrages und zur Übermittlung an allfällige Leistungserbringer für die gebuchten Veranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt sich mit diesen Datenbearbeitungen und - bekanntgaben einverstanden.


Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, Personendaten anderer Teilnehmer weder an Dritte weiterzugeben, noch für persönliche Werbezwecke zu verwenden.
 

11 Änderungen


Programm- und Preisänderungen zukünftiger Kurse sowie Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.


12 Weiteres


Die Rechte und Pflichten aus diesen AGB dürfen weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten oder in sonstiger Weise auf Dritte übertragen werden.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Für alle Streitigkeiten aus diesen AGB wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte in Zürich vereinbart.
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

Zürich, 30. Juli 2024

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